Kostenhinweise

Bitte beachten

Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt gemäß GOÄ/GOP und analog nach den aktuellen Abrechnungsempfehlungen.

Eine detaillierte Leistungsübersicht einschließlich der zu erwartenden Kosten erhalten Sie von mir in der Sprechstunde. Vorläufige Hinweise zur Abrechnung mit verschiedenen Kostenträgern und zur Selbstzahlung finden Sie auf dieser Seite.

Kostenträger

01

Privatversicherung & Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten abhängig von individuellen Tarifbedingungen die Kosten für eine Psychotherapie anteilig oder vollständig. Ich empfehle Ihnen vor Aufnahme einer Psychotherapie abzuklären, in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung und/oder Beihilfe die Kosten übernimmt. Die Abrechnung gestaltet sich in vielen Fällen unkompliziert.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Abrechnung finden Sie weiter unten.

02

Heilfürsorge

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat mit dem Bundesinnen- und Verteidigungsministerium Sonderverträge abgeschlossen. Danach können sich Bundespolizist*innen und Soldat*innen in Privatpraxen behandeln lassen. Je nach geltender Heilfürsorgeverordnung steht diese Möglichkeit auch Beamt*innen der Landespolizei und der Feuerwehr offen. Die Abrechnung erfolgt direkt über die zuständige Heilfürsorgestelle und gemäß GOÄ/GOP.

Um die Abrechnung zu erleichtern, sprechen Sie bitte vorab mit Ihrer Heilfürsorgestelle.

03

Selbstzahlung

In bestimmten Situationen kommt die Überlegung auf, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Ihre Versicherung muss in diesem Fall keine Nachricht erhalten und das Antragsverfahren entfällt. Dennoch ist es oft empfehlenswert, eine Kostenübernahme in Erwägung zu ziehen oder mich bei Bedenken anzusprechen. Viele Unsicherheiten lassen sich im Vorfeld klären.

Eine Psychotherapeutische Sprechstunde kostet in meiner Praxis 134,04 €. Alle weiteren Behandlungsstunden werden mit 153,00 € in Rechnung gestellt.

03

Gesetzliche Versicherung

Bitte beachten: Gegenwärtig nicht möglich
Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen (Kostenerstattungsverfahren bzw. außervertragliche Psychotherapie). In meiner Praxis kann ichaufgrund der hohen Nachfrage dieses Verfahren gegenwärtig leider nicht anbieten. Weiterführende Informationen finde Sie auf den Seiten der Deutschen Psychotherapie Vereinigung (DPtV) und des Berufsverbands Deutscher Psychologen und Psychologinnen (VPP)

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Abrechnung

Wichtige Hinweise für gesetzlich Versicherte

Die Suche nach einer Psychotherapie ist häufig mühsam. Dies liegt unteranderem an der Anzahl verfügbarer Kassensitze, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Basis der Bedarfsplanungs-Richtlinie festgelegt wird. Kolleg*innen mit einem Kassensitz finden Sie z. B. über folgende Internetseiten:

Bitte beachten

Für gesetzlich Versicherte kann ich derzeit keine neuen Behandlungsplätze im Kostenerstattungsverfahren anbieten.

Sie haben Fragen zu Kosten oder Abrechnung?

Sie haben offene Fragen oder möchten mehr zur Abrechnung wissen? Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren!

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Weitere Themen

Behandlungsangebot

Ich biete psychotherapeutische Behandlung für Menschen mit unterschiedlichen psychischen Erkrankungen an. Mein Fachgebiet ist die kognitive Verhaltenstherapie.

Über mich

In meiner Arbeit lege ich wert auf eine persönliche und authentische Grundhaltung. Mir ist es wichtig, Probleme transparent zu besprechen und wissenschaftlich fundiert zu arbeiten.